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Sind die Proteste in Lützerath rechtlich zulässig?

Jürgen Klute
Theologe, Publizist und Politiker
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Jürgen KluteSamstag, 14.01.2023

Demokratie ist manchmal kompliziert. Zum Beispiel, wenn eine Entscheidung formal korrekt zustande gekommen ist, aber dennoch begründbare Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Entscheidung bestehen bleiben. Ein solcher Fall liegt bei dem Streit um den Braunkohletageabbau unter dem Ort Lützerath vor. Bundes- und Landesregierung haben dem Unternehmen RWE den Abbau der klimaschädlichen Braunkohle unter Lützerath genehmigt. Damit haben sie auch den Abriss und die in diesen Tagen laufende Räumung des Ortes von den protestierenden KlimaktivistInnen durch die Polizei legitimiert. 

Die KlimaaktivistInnen begründen die Legitimität ihres Protestes wiederum damit, dass der Abbau zur Zerstörung menschlicher Lebensgrundlagen beiträgt. Auf ihrer Seite stehen u. a. die Gruppe Scientists for Future, die in einem offenen Brief vom 11. Januar 2023 ein Moratorium für die Räumung von Lützerath fordern, da aus ihrer Sicht als Wissenschaftler derzeit der Abbau nicht erforderlich sei. Ein zweiter offener Brief wurde bereits einen Tag zuvor vom Arbeitskreis kritischer JuristInnen veröffentlicht. Er formuliert juristische Bedenken an der Genehmigung zum Abbau und unterstützt ebenfalls die Position der KlimaaktivistInnen.

RWE, Politik und Polizei begründen ihr Vorgehen damit, dass es eine demokratisch legitimierte Rechtsgrundlage für den Abbau der Braunkohle unter Lützerath gebe und diese von den KlimakativistInnen zu respektieren sei. Andernfalls müsse der Rechtsstaat die Entscheidung auch mit Polizeigewalt durchsetzen.

Maximilian Steinbeis von dem juristischen Fachportal Verfassungsblog hat sich die Rechtslage in einem am 13. Januar veröffentlicht Beitrag etwas genauer angesehen. Er kommt zu dem Schluss, dass in einer Demokratie, die eben nicht nur Mehrheitsentscheidungen kennt, sondern auch den Schutz von Minderheiten und das Recht auf Dissens mit Mehrheitsentscheidungen einschließlich des Rechts einer Minderheit, ihren Dissens öffentlich vorzutragen, der Protest der Klimaaktivisten einschließlich ihrer körperlichen Präsenz in Lützerath verfassungsrechtlich geschützt ist. Steinbeis:

Was man sicherlich nicht verlangen kann, ist Konsens. Demokratie ist dazu da, die Auseinandersetzung über das politisch Wünschenswerte unter Verschiedenen offen zu halten, nicht sie zu schließen. Die Überstimmten müssen gerade nicht zustimmen. Sie können und dürfen das Entschiedene weiterhin für falsch halten. Sie müssen sich nicht einreihen in den allgemeinen Volkswillen. Sie dürfen dagegen und nicht einverstanden bleiben.

Steinbeis benennt selbstverständlich auch die Grenzen dieses Rechts auf Dissens.

Weiterhin geht Steinbeis auf den Vorwurf ein, die KlimaaktivistInnen verhielten sich nicht anders als Reichsbürger oder die Anhänger von Bolsonaro in Brasilien, die ebenfalls demokratische Mehrheitsentscheidungen nicht akzeptierten, und kommt zu einem klaren und gut begründeten Schluss im Blick auf diese Vergleiche.

Sind die Proteste in Lützerath rechtlich zulässig?

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Kommentare 1
  1. Cornelia Gliem
    Cornelia Gliem · vor mehr als ein Jahr

    "dass es eine demokratisch legitimierte Rechtsgrundlage für den Abbau ... gebe und diese von den KlimakativistInnen zu respektieren sei. Andernfalls müsse der Rechtsstaat die Entscheidung auch mit Polizeigewalt durchsetzen" - hm.
    Das ist zwar nicht falsch, aber eben auch nicht richtig. Das ist zudem ...banal, denn das würde absolut gesetzt jeden (!) zivilen ungehorsam und passiven Widerstand unmöglich machen.
    Diese Haltung wird ja bei den vielen Protesten gegenüber Windrädern Autobahn- oder UmgehungStraßen etc. zudem auch nicht immer durchgesetzt.

    "wenn eine Entscheidung formal korrekt zustande gekommen ist, aber dennoch begründbare Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Entscheidung bestehen bleiben" - ja genau. und zudem ist es ja eine Stärke rationaler Systeme, dass sie bei neuen Situationen Entscheidungen ändern können.

    Und Politik kann immer Entscheidungen ändern, politisch gesehen gibt es keine Alternativlosigkeit.

    Abschließend:
    gut gesagt - keine Pflicht zum Konsens...

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