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Flucht und Einwanderung

[Update, 7.3.2017]: Humanitäre Visa? Die Bundesregierung sagt: Nein danke!

J. Olaf Kleist
Politikwissenschaftler mit dem Schwerpunkt Flüchtlingsforschung

am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), Berlin.

Gründer des Netzwerks Fluchtforschung.

Forscht zu, schreibt über und kommentiert Migrations- und Flüchtlingspolitik, insbesondere aber nicht nur in Deutschland und Europa.

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J. Olaf KleistMittwoch, 01.03.2017

Vor einem Monat schrieb und piqte ich, dass der Generalanwalt Paolo Mengozzi vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) forderte, dass im Fall einer syrischen Familie im Libanon, ein humanitäres Visums durch die belgische Botschaft auszustellen sei. Begründet wurde dies mit der Geltung der europäischen Menschenrechtscharta. Ein solcher Beschluss durch den EuGH wäre ein großer Schritt in der europäischen Flüchtlingspolitik, müsste so doch das Botschaftsasyl von europäischen Staaten anerkannt werden. Daher ist es nicht verwunderlich, dass - wie jetzt der Tagesspiegel berichtet - die Bundesregierung gegen diese Forderung Stellung bezog. Der entsprechende Paragraph, auf den sich Mengozzi dabei beziehe, sei in einem solchen Fall nicht gültig, sondern nur für kurzzeitigen Schutz gedacht. Außerdem gebe es kein Recht auf Einreise. 

Das Urteil wird für Dienstag erwartet - die Auswirkungen davon könnten riesig sein, wie auch die folgenden Abschottungen, sollte das Gericht dem Generalanwalt folgen.

UPDATE: Das EuGH hat Belgien recht gegeben. Das Land und damit auch andere EU Staaten, müssen in ihren Botschaften keine humanitären Visa ausstellen. Damit ist das sogenannte Botschaftsasyl auch unter EU Menschenrechtsgesichtspunkten nicht verpflichtend. Dies wäre ein Wendepunkt in der europäischen Flüchtlingspolitik gewesen. 

[Update, 7.3.2017]: Humanitäre Visa? Die Bundesregierung sagt: Nein danke!

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