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Flucht und Einwanderung

Der Bundestag beschloss: Der Maghreb ist sicher!

Achim Engelberg
Dr. phil.
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Achim EngelbergFreitag, 13.05.2016

Anne Koch und Isabelle Werenfels, beide arbeiten in der die Bundesregierung beratenden Stiftung Wissenschaft und Politik, warnten vor einer pauschalen Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten. Dies liefe dem Grundgesetz zuwider und entspreche nicht den außenpolitischen Interessen Deutschlands.

Sie plädierten dafür, lediglich Tunesien als sicheres Herkunftsstaat einzustufen. Damit könnte der Bundestag ein Zeichen setzen, dass demokratische Fortschritte honoriert werden.

Zudem analysierten sie: "Jenseits der gravierenden menschenrechtlichen Bedenken ist fraglich, inwiefern eine Einstufung der drei Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten zu einer tatsächlichen Entlastung des deutschen Asylsystems führen würde. Keiner der drei Staaten zählt zu den zehn Hauptherkunftsländern von Asylbewerbern in Deutschland. Zudem bleibt auch bei beschleunigten Verfahren die Frage der Durchführbarkeit von Abschiebungen: In der Vergangenheit haben sich die betroffenen Länder gegen die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger weitgehend gesträubt, obwohl entsprechende Abkommen mit Algerien und Marokko schon 1997 bzw. 1998 ausgehandelt wurden. Ob sich dies nach einer Einstufung als sichere Herkunftsstaaten grundlegend ändern würde, ist zweifelhaft."

Der Bundestag ignorierte das mehrheitlich: Insgesamt stimmten 424 Abgeordnete für die Einstufung des Maghrebs als sicheres Herkunftsgebiet, 143 votierten mit Nein, drei enthielten sich.

Der Bundestag beschloss: Der Maghreb ist sicher!

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