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Flucht und Einwanderung

UN-Sondergesandte: Gerichtlich gegen Verbrechen gegen Migranten und Flüchtlinge vorgehen

J. Olaf Kleist
Politikwissenschaftler mit dem Schwerpunkt Flüchtlingsforschung

am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), Berlin.

Gründer des Netzwerks Fluchtforschung.

Forscht zu, schreibt über und kommentiert Migrations- und Flüchtlingspolitik, insbesondere aber nicht nur in Deutschland und Europa.

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J. Olaf KleistMittwoch, 01.11.2017

Der Internationale Strafgerichtshof ist eingerichtet worden, um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden. Doch was passiert, wenn internationale Politik und Praktiken von Staaten jenseits von Krieg und kriegerischen Auseinandersetzungen ähnlich desaströse Auswirkungen auf eine große Anzahl an Menschen haben? Denn das sei in der Politik von Staaten des Globalen Nordens systematisch der Fall, so die UN-Sondergesandte Agnes Callamard. Diese richte sich gezielt gegen Bürger des Globalen Südens, die durch Migration Schutz und Lebensperspektiven suchen. Giorgio Agamben sprach vor einiger Zeit schon davon, dass in Flüchtlingslagern "nacktes Leben" geschaffen werde; die Autoren des hiesigen Artikels, die Juristen Ioannis Kalpouzos und Itamar Mann, rekurrieren auf Zygmund Baumanns unbequeme Formulierung, dass in der internationalen Migrationspolitik Menschenleben zu Müll würden. Vielmehr noch zeige sich, wie Kriegs- und Militarisierungspraktiken in die Grenz- und Migrationspolitik einzögen. Ob solche Praktiken nach Internationalem Recht verfolgt werden können, wie Callamard fordert, ist fraglich. Die beiden Autoren haben es im Fall der australischen Flüchtlingspolitik - die Asylsuchende für unbestimmte Zeit in Lagern auf pazifischen Inseln festhält - versucht. Die europäische Migrationspolitik in Libyen ist vermutlich nicht weniger menschenrechtlich bedenklich. Doch der Internationale Strafgerichtshof hat quasi keine Möglichkeit, Strafen durchzusetzen, sollte er Menschenrechtsverbrechen feststellen. Dass neben der EU auch UN Organisationen wie die Internationale Organisation für Migration (IOM) und in gewisser Weise auch UNHCR an dieser Politik beteiligt sind, macht eine Ahndung nach internationalem Recht nicht leichter. Dennoch ist es äußerst wichtig, in einer Zeit, in der Flüchtlings- und Migrationsrechte aktiv durch europäische und andere Staaten ausgehöhlt werden, darauf zu verweisen, dass es sich um staatliche Verbrechen handelt. Wenn Menschenrechte in Nauru und Libyen nicht mehr zählen, dann kann das bald auch in Europa und Deutschland der Fall sein.

UN-Sondergesandte: Gerichtlich gegen Verbrechen gegen Migranten und Flüchtlinge vorgehen

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