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Flucht und Einwanderung

Nicht nur unmenschlich, sondern auch verfassungswidrig: Eine Fußnote zum Familiennachzug

Fabian Goldmann
mal Journalist, mal Islamwissenschaftler, je nachdem

...hab damals den Einschreibungstermin für Theoretische Physik verpasst. Das hab ich jetzt davon.

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Fabian GoldmannMontag, 29.01.2018

Vielleicht werden Historiker einmal ungläubig den Kopf schütteln, wenn sie aus den Trümmern des selbsterklärten Werte- und Willkommensweltmeisters die verrauschten Talkshow-Aufnahmen und vergilbten Sondierungspapiere hervorziehen, aus denen deutlich wird, dass im Jahr 2018 ernsthaft darüber diskutiert wurde, Kindern, Eltern und Eheleuten ein Leben miteinander zu verwehren. Tweet für Tweet werden sie dann rekonstruieren, wie Bedrohungsszenarien herbeihalluziniert wurden, erbärmlich um jedes Menschenleben weniger gefeilscht wurde und eine Gesellschaft es schaffte Debatten zu führen, die so unmoralisch waren, das sie es selbst kurz zuvor nicht für möglich gehalten hätte

An einem der vielen neuen Institute für Alt-Okzidentalistik wird eine Studentin das Thema womöglich für ihre Magisterarbeit entdecken (Bologna ist längst zurückgenommen). Unter dem Titel "Die migrationspolitische Bigotterie im Europa des 21. Jahrhundert. Das Fallbeispiel: Die spätteutonische Debatte um den 'Familiennachzug'“ wird die Studentin dann vielleicht auf ein Detail der  Debatte stoßen, das bis dahin wissenschaftlich kaum gewürdigt wurde. Nicht weil nicht auch zu diesem Aspekt millionenfach Retweets, Leitartikel und Sharepics vorlägen. Sondern, weil die Frage der rechtlichen Einordnung im Lichte der moralischen Abgründigkeit schlicht verblasste. Dort liest man dann womöglich:  

"Die damals populäre Vorstellung, intakte Familienbeziehung durch die Anwendung gewaltsamer Zwangsmaßnahmen eines supranationalen Grenzregimes zu zerstören (euph.: "Aussetzung des Familiennachzugs"), widersprach offenbar nicht nur den kontinuierlich proklamierten moralischen Grundsätzen der damaligen Gesellschaft, sondern stand auch im Konflikt mit dem Staatlichkeit konstituierenden Rechtsdokument jener Zeit, dem sog. Grundgesetz." (1

1) Vgl. Ausführungen von Prof. Joachim Wieland zum Schutz von Ehe und Familie, zit. in: ZDF-Magazin Frontal 21, 23.01.2018.

Nicht nur unmenschlich, sondern auch verfassungswidrig: Eine Fußnote zum Familiennachzug

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