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Flucht und Einwanderung

Kommt das Visum für Asylbewerber?

J. Olaf Kleist
Politikwissenschaftler mit dem Schwerpunkt Flüchtlingsforschung

am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), Berlin.

Gründer des Netzwerks Fluchtforschung.

Forscht zu, schreibt über und kommentiert Migrations- und Flüchtlingspolitik, insbesondere aber nicht nur in Deutschland und Europa.

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J. Olaf KleistMittwoch, 08.02.2017

Asyl ist von einem Paradox geprägt: Schutz soll Verfolgen gewährt werden, aber nur wenn diese hochgerüstete Grenzen überwinden können. Daher fordern Menschenrechtsorganisationen seit Langem legale Zugangswege, um Flüchtlinge nicht gefährlichen Routen und Menschenschmugglern auszusetzen. Es gibt tatsächlich Programme hierfür, zum Beispiel Resettlement, die jedoch äußerst selektiv sind und auf das sich Flüchtlinge nicht als ein Recht beziehen können. Daher wurde häufig ein Botschaftsasyl gefordert, bei dem Asylbewerber ein humanitäres Visum bei europäischen Botschaften beantragen, um legal nach Europa einreisen zu können. 

Nun sieht es so aus, als ob ein Recht auf humanitäre Visa tatsächlich kommen könnte. Der Generalanwalt Paolo Mengozzi des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) fordert im Fall einer syrischen Familie im Libanon, die Ausstellung eines solchen Visums durch die belgische Botschaft. Der Grund sei deren unmittelbare Bedrohung und Ausweglosigkeit sowie die Geltung der EU Grundrechtecharta. Letzte muss dort zur Anwendung kommen, wo die Souveränität eines EU Staats de jure oder de facto besteht — so wie im Prinzip in einer Botschaft. 

Hier handelt es sich zunächst nur um einen Antrag vor Gericht, der in den kommenden Wochen entscheiden wird. Allerdings ist das EuGH dafür bekannt, gerade in Fragen von Grundrechten und Flüchtlingsrecht durchaus liberal und progressiv zu sein. Hier besteht also durchaus die Chance, dass ein solches Recht auf dem judikativen Weg eingeführt wird. Dies würde viele EU Mitgliedsstaaten sicherlich verärgern, die gerade versuchen, die Außengrenzen möglichst abzuschotten. Allerdings wäre ein solches Recht sehr eng gefasst und nur für besonders gefährdete Flüchtlinge. Zum anderen birgt das Konzept viele Gefahren für die Rechte von Flüchtlingen: Wer befindet über die Visavergabe? Was passiert wenn es abgelehnt wird? Gibt es Rechte und Schutz während des Verfahrens? Dies könnte auch der Beginn der Externalisierung des EU Asyls sein.

Kommt das Visum für Asylbewerber?

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