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Flucht und Einwanderung

Die ultimative Antwort auf die Frage, ob der Islam mit dem Grundgesetz vereinbar ist

Fabian Goldmann
mal Journalist, mal Islamwissenschaftler, je nachdem

...hab damals den Einschreibungstermin für Theoretische Physik verpasst. Das hab ich jetzt davon.

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Fabian GoldmannDonnerstag, 26.10.2017

Für Muslime könne keine Religionsfreiheit gelten, da der Islam ja auch keine Grundrechte anerkenne. Das ist die Position von AfD-Politiker Albrecht Glaser, der es diese Woche aufgrund Äußerungen wie dieser nicht schaffte, zum Bundestagsvizepräsidenten gewählt zu werden. Doch so einig sich die meisten in der Ablehnung des AfD-Politikers sein dürften, ist die Frage nach der Vereinbarkeit von Islam und Grundgesetz dennoch berechtigt... 

Bullshit! Ist sie nicht.

Welche Relevanz die Positionierung zum Grundgesetz für die Gewährung von Grundrechten hat, kann jeder durch einen einfachen Test feststellen: Laufen Sie einmal spät in der Nacht über die Partymeile Ihres Wohnorts. Dabei rufen Sie immer wieder laut "Ich scheiße auf die Freiheitlich-Demokratische-Grundordnung". Das machen Sie bis ihnen eine Gruppe stark alkoholisierter Jugendlicher entgegenkommt. Nun ersetzen Sie "die Freiheitlich-Demokratische-Grundordnung" durch "deine Mutter". Nun folgt eine kurze Leidensphase, aber spätestens, nachdem Sie nach einigen Minuten der Bereitschaftspolizist aus dem Schwitzkasten befreit hat, werden Sie erkannt haben, dass man Grundrechte (in diesem Fall das Recht auf körperliche Unversehrtheit) weder durch Feindseligkeit noch durch Dummheit verwirken kann.

Etwas seriöser, aber nicht weniger eindeutig hat Dieter Grimm die Frage beantwortet. In einem Gastbeitrag für die FAZ erklärt der ehemalige Bundesverfassungsrichter, dass gerade weil die Bestimmungen des Grundgesetzes für jeden (Gläubigen) gelten, keine Religion zum FDGO-Check anzutreten hat. Andernfalls sähe es nicht nur um die Religionsfreiheit von Muslimen schlecht aus:

„Der Katholizismus wäre unvereinbar mit dem Grundgesetz, weil die Kirche das Priesteramt Männern vorbehält und die Heirat von Priestern mit einem Berufsverbot belegt. Eine auf göttliche Wahrheit gegründete Religionsgemeinschaft wie das Christentum lässt sich auch nicht auf demokratische Grundsätze festlegen. Weltreligionen wären gar nicht mehr möglich, wenn sie ihren Glaubensinhalt nach den jeweiligen Staatsverfassungen auszurichten hätten.“

Grimm widerspricht auch der verbreiteten Auffassung, es sei Aufgabe eines säkularen Staates, Religionsausübung aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. Das Gegenteil sei der Fall:

„Das bedeutet, dass er die Religionsfreiheit nicht nur selbst achtet, sondern auch gegen Angriffe seitens Dritter schützt, die Religion nicht aus der öffentlichen Sphäre verdrängt, sondern ihr Raum gibt und erforderlichenfalls sogar verschafft, also das Gegenteil eines gegen die Religion gerichteten säkularen Fundamentalismus.“

Dies bedeutet aber auch: Es ist der Staat, der die Spielregeln vorgibt. Dort wo der Geltungsanspruch von Religionsgemeinschaften mit der Wahrung anderer Grundrechte kollidiert, obliegt es dem Staat Grenzen zu ziehen. Nichtzuletzt deshalb sei die Frage der Vereinbarkeit von Islam und Grundgesetz letztlich überflüssig. Denn über die Frage, was womit vereinbar ist, entscheiden zum Glück weder AfD-Politiker noch Religionsgemeinschaften, sondern das (Grund)gesetz.

Die ultimative Antwort auf die Frage, ob der Islam mit dem Grundgesetz vereinbar ist

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