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Flucht und Einwanderung

Das merkwürdige Ausländerzentralregister: weder sicher noch korrekt

J. Olaf Kleist
Politikwissenschaftler mit dem Schwerpunkt Flüchtlingsforschung

am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), Berlin.

Gründer des Netzwerks Fluchtforschung.

Forscht zu, schreibt über und kommentiert Migrations- und Flüchtlingspolitik, insbesondere aber nicht nur in Deutschland und Europa.

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J. Olaf KleistSonntag, 24.03.2019

Datensicherheit ist in den letzten Jahren zu recht ein wichtiges Thema geworden. Haufenweise Datenmissbrauch, die EU-Datenschutzrichtlinie, Sicherheit von Hard- und Software beschäftigen uns auf und ab. Klar, wir wollen nicht, dass sensible Informationen von uns in die falschen Hände geraten. Ich fände es daher auch nicht toll, wenn 100.000 Behördenmitarbeiter*innen Zugriff auf meine Adresse und vielleicht auch noch Gesundheitsdaten hätten. Zum Glück werden solche Angaben daher dezentral gespeichert. Weil ich kein Ausländer bin. Die Daten von über 10 Millionen Ausländer*innen werden hingegen im Ausländerzentralregister gespeichert, auf das 14.000 Behörden unkomplizierten Zugriff haben sollen – unter anderem für Abschiebungen und Überwachungen.

Die Geschichte der Ausländererfassung ist schon beunruhigend. Dass die daraus generierten Statistiken – etwa die Zahl Ausreisepflichtiger – aus vielen Gründen völlig unzutreffend sind, macht die Nutzung nicht nur fragwürdig, sondern auch gefährlich.  Gerade angesichts durchaus rassistischer Tendenzen in einigen Behörden sollte man doch eher einen besonderen Schutz dieser Daten erwarten, oder?

Ferda Ataman weist auf die fragwürdige Einrichtung des Zentralregisters anlässlich eines Gesetzesentwurfs des Innenministeriums hin, das den Zugriff auf die Daten nochmals erleichtern soll. Dies wirft ein interessantes Licht auf einen weiteren Aspekt des Doppelstandards, wenn es um Migrant*innen geht.

Das merkwürdige Ausländerzentralregister: weder sicher noch korrekt

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