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Flucht und Einwanderung

Beratung durch Experten im Asylgesetzgebungsverfahren? Eher nicht erwünscht.

J. Olaf Kleist
Politikwissenschaftler mit dem Schwerpunkt Flüchtlingsforschung

am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), Berlin.

Gründer des Netzwerks Fluchtforschung.

Forscht zu, schreibt über und kommentiert Migrations- und Flüchtlingspolitik, insbesondere aber nicht nur in Deutschland und Europa.

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J. Olaf KleistSamstag, 09.09.2017

Allenthalben wird von den Sozialwissenschaften und von zivilgesellschaftlichen Organisationen verlangt, sich in den politischen Gestaltungsprozess einzubringen und die Politik zu beraten. Wer sich professionell mit Flüchtlingspolitik beschäftigt, hatte es aber bereits geahnt: Wenn es um Bedenken, Anregungen oder Vorschläge zu asylpolitischen Gesetzesinitiativen geht, so finden diese wenig Gehör im politischen Alltag. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke belegt nun diesen Verdacht. Im Fall der Asylpakete 2015 und 2016 wurde externen Experten gerade mal acht Stunden für eine schriftliche Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen eingeräumt. Die Bundesregierung verteidigt dieses Vorgehen damit, dass es sich um eine Dringlichkeit gehandelt habe - was nicht wirklich plausibel ist - und es seien ja auch so "fundierte Stellungnahmen möglich" gewesen. Doch diese "fundierten Stellungnahmen" fanden letztlich keinen Eingang in die Gesetze selbst. Es drängt sich der Verdacht auf, dass es sich um Alibianfragen handelte. 

Flüchtlingspolitik ist ein komplexes Politikfeld, das mit vielen anderen komplizierten Politikfeldern überlappt und oft hinter jenen zurückstehen muss - nicht zuletzt bei politischen Reaktionen auf tatsächliche oder vermeintliche Sicherheitsfragen. Dennoch ist es nicht so, dass Wissenschaft und Zivilgesellschaft generell kein Gehör in der Politik finden würden. Gerade in der Kommunalpolitik funktioniert die Zusammenarbeit sehr gut. Auch politische Stiftungen und Bundestagsfraktionen sind teils offen für Beratung und Austausch - nur wenn es letztlich um Gesetzgebungsverfahren geht, dann scheint es dafür keine Zeit zu geben. Der (öffentlichen) Kommentierung von Asylgesetzen sollte das keinen Abbruch tun - nur die Bundesregierung kann dann nicht sagen, man hätte sich ja vorher einbringen können.

Beratung durch Experten im Asylgesetzgebungsverfahren? Eher nicht erwünscht.

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