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Feminismen

Warum soll die Strafe nicht gleich in Reichsmark bezahlt werden - Kommentar zum Abtreibungsurteil

Daniel Schreiber
Autor und Journalist
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Daniel SchreiberMittwoch, 29.11.2017

Es gab wenige Nachrichten, über die man sich vergangene Woche mehr ärgern musste, als die von der Gießener Ärztin, die zu 6000 Euro Strafe verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Website ein PDF mit Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen online stellte. Die gegen den Paragraphen 219 verstoßende "Werbung" bestand in regulären Hinweisen, wie sie es bei jedem anderen medizinischen Eingriff auch zu lesen gibt - dass die Patientin nüchtern zum Eingriff kommen und sich extra Kleidung mitnehmen solle etwa. Margarete Stokowski schreibt in ihrer neuen Kolumne so brillant gegen dieses skandalöse Urteil an, dass es eine Freude ist und dass der eigene Glaube an die Welt wieder ein bisschen hergestellt wird: Mit kluger Analyse und angemessener Polemik. Man frage sich, warum die Verurteilte die Strafe nicht gleich in Reichsmark bezahlen solle, schreibt sie etwa, oder dass andere Nazi-Relikte als der Paragraph 219 doch auch entsorgt worden seien. Im Kern geht es in der Kolumne darum, wie Frauen in diesem Land immer noch die Hoheit über ihren eigenen Körper entzogen wird. Jeder emanzipatorische Schritt gehe hier mit einem infantilisierenden Erziehungsauftrag einher, so Stokowski, selbst bei der Legalisierung der überall in Europa rezeptfreien Pille danach musste von Regierungsseite erklärt werden, dass dies "keine Smarties" seien. Dabei ist die Kolumne so scharfsinnig und witzig, wie ich es an dieser Stelle gar nicht darstellen kann. Große Leseempfehlung!    

Warum soll die Strafe nicht gleich in Reichsmark bezahlt werden - Kommentar zum Abtreibungsurteil

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