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Paragraph 219a: Hänel zieht vor Bundesverfassungsgericht

Meike Leopold
Kommunikationsexpertin

Kommunikationsexpertin mit Wurzeln im Journalismus. Unternehmensbloggerin der ersten Stunde. Buchautorin und Speakerin. Selbstständige Beraterin für (digitale) Unternehmenskommunikation. Bloggt auf www.start-talking.de.

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Meike LeopoldDienstag, 19.01.2021

Kristina Hänel, bekannt als Vorkämpferin für die Abschaffung des umstrittenen Abtreibungsparagrafen 219a, steckt schon lange in den Mühlen der Justiz. Nun hat diese in letzter Instanz gesprochen und damit ist ein älteres Urteil gegen die Frauenärztin rechtskräftig. Das zwingt sie dazu, alle Informationen über Schwangerschaftsabbrüche von ihrer Website zu nehmen. Sonst sei sie am Ende finanziell ruiniert, sagte Hänel heute.

Die Einführung des sogenannten "Werbeverbots" reicht zurück bis in die Nazizeit. 2019 war der Paragraph 219a angepasst worden. Doch der lauwarme bis faule Kompromiss der Großen Koalition führte dazu, dass Ärzt*innen weiterhin nicht über das "Wie" eines Abbruchs informieren dürfen. Eine Einschränkung, die u. a. jeglicher Missinformation über Schwangerschaftsabbrüche seitens der Abtreibungsgegner Tür und Tor öffnet.

Kristina Hänel zu dem Urteil des Oberlandesgerichts in der SZ: "In anderen Ländern wie Irland, Argentinien, Südkorea werden die Gesetze liberalisiert, nirgends sonst gibt es einen Strafrechtsparagrafen, der sachliche Informationen verbietet".

Die Frage ist: Wie lange noch will Deutschland an diesem überkommenen Gesetz festhalten, das es Frauen in Not zunehmend schwerer macht, an fundierte Informationen zu Abbrüchen zu kommen? Hänel jedenfalls will jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Paragraph 219a: Hänel zieht vor Bundesverfassungsgericht

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Kommentare 8
  1. Nutzer gelöscht
    Nutzer gelöscht · vor 3 Jahren

    Warum kann ich den Artikel nicht lesen?

    1. Meike Leopold
      Meike Leopold · vor 3 Jahren

      er ist nicht gegated https://www.spiegel.de...

  2. Cornelia Gliem
    Cornelia Gliem · vor 3 Jahren

    so schade das ist dass wieder einmal das BVerG etwas klären muss was die Politik nicht anfassen will: es dürfte klar sein wie die Entscheidung des Verfassungsgerichts aussehen wird.

    1. Meike Leopold
      Meike Leopold · vor 3 Jahren

      Hi Cornelia, was ist da deine Einschätzung?

    2. Cornelia Gliem
      Cornelia Gliem · vor 3 Jahren

      @Meike Leopold es dürfte eindeutig entscheiden dass 1 Informationen keine Werbung ist und 2 empfehlen den 219a (und 218) zu präzisieren ppf. plus zu ergänzen dass die Beratung und Information der schwangeren nicht beeinträchtigt werden darf zb durch Druck von gewissen Gruppierungen.

    3. Meike Leopold
      Meike Leopold · vor 3 Jahren

      @Cornelia Gliem Das steht zu hoffen und es ist wirklich traurig, dass das bis ganz oben wandern muss

  3. Maximilian Rosch
    Maximilian Rosch · vor 3 Jahren

    Hänels Tweet ist mittlerweile viral gegangen: https://twitter.com/ha... Jetzt informieren andere auf ihren Webseiten, unter anderem die Schriftstellerin Jasmin Schreiber https://twitter.com/La...

    1. Meike Leopold
      Meike Leopold · vor 3 Jahren

      Danke für den Hinweis Maximilian!

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