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Feminismen

Nein heißt Nein: Von der türkischen Beweislastumkehr

Barbara Streidl
Journalistin, Musikerin
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Barbara StreidlMontag, 11.07.2016

Ein Paradigmenwechsel ist im bundesdeutschen Strafrecht in Sicht, wenn die lang ersehnte und dringend notwendige Änderung hinsichtlich des Sexualstrafrechts in Kraft tritt: Nein heißt dann hierzulande Nein.

In der Türkei, so der Autor des Artikels, gibt es ein anderes Modell, die sogenannte Beweislastumkehr: Der Verdächtige muss beweisen, dass er unschuldig ist. Hintergrund dafür ist wohl auch die starke türkische Frauenrechtsbewegung; die Türkei hat als einer der ersten Staaten die sogenannte Istanbul-Konvention ratifiziert. Eine Reaktion auf häusliche Gewalt, die dort leider sehr häufig geschieht.

Dennoch endet der Artikel mit einer Nicht-Empfehlung einer Einführung der Beweislastumkehr in Deutschland - und mit einem Appell an die Bevölkerung, sich auf Diskussionen über Moral einzulassen. Denn die darf in der Diskussion um das Sexualstrafrecht nicht zu kurz kommen.


Nein heißt Nein: Von der türkischen Beweislastumkehr

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