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Feminismen

Juristin erklärt ausführlich, warum die Reform des Sexualstrafrechts keine ist.

Stefanie Lohaus
Autorin, Journalistin
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Stefanie LohausMittwoch, 27.04.2016

Morgen wird im Bundestag über die Reform des Sexualstrafrechts beraten. Oder korrekter: Morgen wird über einen Entwurf von Justizminister Heiko Maas beraten, der vorgibt das Sexualstrafrecht zu reformieren. In Wirklichkeit bleibt alles (fast) beim Alten. Das derzeitige Problem mit dem Sexualstrafrecht ist, dass es viele Schutzlücken aufweist, also Straftaten, die wir mit gesundem Menschenverstand betrachtet eindeutig als Gewalt einordnen würden, nicht bestraft und die Täter laufen lässt. Das Unglaubliche am derzeitigen Sexualstrafrecht ist, dass es unsere körperliche Unversehrtheit als weniger schützenswert einordnet als etwa den Verlust von Eigentum. Diese Schlechterstellung des Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung ist laut Autorin Dr. Ulrike Lembke nicht haltbar. Lembke gilt als eine der wenigen Expert*innen für das deutsche Sexualstrafrecht. Ihre Artikel schaffen eine Brücke zwischen Jurist_innendeutsch und uns Normalbürger_innen.

Juristin erklärt ausführlich, warum die Reform des Sexualstrafrechts keine ist.

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