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Feminismen

Frauen als Gastgeberinnen von Föten?

Annett Gröschner
Schriftstellerin und Journalistin
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Annett GröschnerDienstag, 28.03.2017

Es ist schon das zweite Mal in diesem Monat, dass ich einen Text über das Recht auf Abtreibung empfehle. Das finde ich alarmierend. Ich habe in meinem Erwachsenenleben sehr viel Zeit damit verschwenden müssen, um Frauenrechte zu kämpfen, die mir als Heranwachsende noch selbstverständlich waren. Dass der §218 abgeschafft ist. Dass allein die betroffenen Frauen entscheiden, ob sie ein Kind bekommen oder nicht. Worte wie Engelmacherinnen, Rotwein, Treppensprünge und heiße Bäder als Abortrezepte, Kleiderbügel oder Stricknadeln als chirurgische Instrumente und verblutende Frauen kamen damals für mich nur in der Belletristik, in Spielfilmen oder in Erzählungen von Großtanten und Großmüttern vor. Seit Mitte der neunziger Jahre gilt der §218 auch für Ost-Frauen wieder. Unsere bitterste Niederlage. Es gibt kein Recht auf Abtreibung. Es gibt nur Straffreiheit in engen Grenzen. „Das Recht auf etwas ist nicht dasselbe wie eine Erlaubnis; ein Recht kann man nicht zurücknehmen, eine Erlaubnis schon. Sind das, was Frauen in den letzten Jahrzehnten erstritten haben, nun Rechte - oder doch nur Genehmigungen mit Ablaufdatum?“, fragt Susan Vahabzadeh in der Süddeutschen Zeitung in einem sehr differenzierten Beitrag, der sich vor allem auf Diskussionen in den USA bezieht. „Im US-Staat Oklahoma wird derzeit ein neues Abtreibungsrecht diskutiert, wonach für jede Abtreibung die schriftliche Genehmigung des Kindsvaters erforderlich wäre.“ Frauen, so der republikanische Abgeordnete Justin Humphrey, „seien halt eher ‚hosts’, Gastgeber. Das Zitat klingt nach Mittelalter, stammt aber aus dem Februar 2017.“ Es geht mal wieder um Kontrolle.

Susan Vahabzadehs Fazit: Gleichberechtigung von Frauen geht nicht ohne ein Recht auf Abtreibung. Das wussten wir eigentlich alle schon. Asche in unseren Mündern.

Frauen als Gastgeberinnen von Föten?

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