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Europa

Europas Migrationspolitik – Ideal und Wirklichkeit

Thomas Wahl
Dr. Phil, Dipl. Ing.
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Thomas WahlDonnerstag, 08.10.2020

In diesem Interview, anlässlich des gerade diskutierten Migrationspaktes, plädiert die schwedische EU-Innenkommissarin Ylva Johansson für eine konsequentere Umsetzung des europäischen Rechts zur Migration – inklusive der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. Natürlich hört man wieder viele Versprechungen und Absichtserklärungen und ob damit die Asylpolitik wirklich neu geordnet wird, bleibt abzuwarten. Aber deutlich näher an der Realität unterschiedlicher Interessen der Mitgliedsstaaten scheint mir der Pakt zu sein – und damit vielleicht eine Basis zum Kompromiss:

Doch ich bin nicht naiv. Es wird nie so sein, dass alle Mitgliedstaaten dieselbe Vorstellung von Migration haben. Aber es ist möglich, einen Kompromiss zu finden, mit dem wir Migration gut managen können.

Sie erkennt an, dass Migration etwas normales ist und meint, dass die europäischen Bürger generell offen sind für Migration (was ich so pauschal nicht glaube), wenn diese regulär abläuft. Im Interview wird der Kern des neuen Migrationspaktes wie folgt charakterisiert:

Ihr Vorschlag sieht keine verpflichtende Verteilung von Flüchtlingen vor. Damit haben Sie vor allem der Position der Osteuropäer Rechnung getragen. Staaten, die keine Flüchtlinge aufnehmen, müssen sich allerdings um die Rückführungen von Flüchtlingen kümmern. Das ist der Kern Ihres Solidaritätsmechanismus. Wenn es diesen Staaten aber innerhalb von acht Monaten nicht gelingt, diese Menschen zurückzuführen, dann "behalten" sie sie. Das ist doch eine verpflichtende Verteilung durch die Hintertür?
Nicht überraschend, dass diese "Abschiebepartnerschaft" (Im Original "return sponsorship") von den Kritikern als "eine zynische Form der (europäischen) Solidarität" gesehen wird. Die Antwort der Innenkommissarin darauf:
Das Problem ist doch Folgendes: Wenn es zwischen denen, die Asyl erhalten, und denen, die kein Bleiberecht bekommen, keinen Unterschied mehr gibt, gefährden wir das Asylrecht. Wenn wir den Unterschied zwischen denen, die bleiben dürfen, denen, die gehen müssen, klar machen und wenn die, die keine Bleiberecht bekommen, nach Hause gehen müssen, verteidigen wird das Recht auf Asyl. ... Wenn es uns nicht gelingt, klarzumachen, dass gehen muss, wer kein Recht hat zu bleiben, überlassen wir die Debatte den rechtsextremen Kräften.

Nun beginnt der Prozess der europäischen Konsenssuche. Zuerst müssen die 27 nationalen Regierungen den Pakt akzeptieren und in ihre Gesetze einarbeiten, dann noch das europäische Parlament. Sämtliche Parteien, Bewegungen und NGOs werden ihre Anhänger mobilisieren. Der Streit ist also noch lange nicht abgeschlossen.

Europas Migrationspolitik – Ideal und Wirklichkeit

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