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Europa

Aushöhlung von Bürgerrechten als Kollateralschaden des Brexit

Silke Jäger
Freie Medizinjournalistin

Ich lebe in Marburg und schreibe über Gesundheit und Gesundheitspolitik.

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Silke JägerMontag, 11.12.2017

So, wie es aussieht, werden am Donnerstag die EU27 einen "sufficient progress" feststellen und die Austrittsgespräche in die 2. Phase entlassen (vorausgesetzt die Mitglieder des britischen Kabinetts zerstören in den kommenden 3 Tagen nicht noch den letzten Rest ihrer Reputation als vertrauenswürdige Partner).

Das 15-seitige Papier, das Phase 1 abschließen soll, war eine schwere Geburt und das Neugeborene wird wahrscheinlich Soft Brexit heißen – oder auch No-Brexit. Die Namensfindung gestaltet sich weiterhin schwierig im Angesicht von Illusionen. Immerhin gibt es jetzt dokumentierte Absichtserklärungen, die zu einem bindenden Vertrag führen könnten. Am Beispiel der Nordirlandgrenze kann man sehen, dass das Papier die Möglichkeiten umreißt. Nicht mehr.

Da wären noch die Rechte von EU-Bürgern in UK und UK-Bürgern in der EU: Am Freitag gab es zwar Zugeständnisse in der Frage der Gerichtsbarkeit, der Europäische Gerichtshof bleibt für die ersten 8 Jahre nach dem Brexit für EU-Bürger auf der Insel anrufbar. Allerdings wird immer klarer: UK-Bürger verlieren zusammen mit ihrem EU-Status das Recht, sich frei in der EU niederzulassen. Sie müssen nach dem Brexit in dem EU-Land bleiben, in dem sie sich gerade aufhalten. Oder zurück nach UK ziehen. Das ist vor allem für Berufstätige ein Riesenproblem. Die Frustration bei den gut 1 Million Briten ist groß, sie fühlen sich betrogen.

Aber auch für EU-Bürger auf der Insel bleibt der zukünftige Status weiterhin ungeklärt. Für diejenigen, die an Unis arbeiten, entscheiden versiegende EU-Forschungsgelder über ihre Zukunft, bei anderen der Umzug ihrer Firma ins EU-Ausland. Eine Gruppe, für die der Brexit aber allem Anschein nach verheerend wird, findet bislang kaum Beachtung. Das sind diejenigen, die zu Hause geblieben sind, um Angehörige zu pflegen oder Kinder aufzuziehen. Sie erfüllen die Kriterien nicht, um ein Bleiberecht zu beantragen. Sie sitzen in der Falle.

Dieser Text erklärt, warum und bleibt bis auf Weiteres bedrückend aktuell.

Aushöhlung von Bürgerrechten als Kollateralschaden des Brexit

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