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Warum ein lesbisches Paar klagen muss, damit beide Frauen Mutter des gemeinsamen Kindes sein können

Teresa Bücker
Journalistin
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Teresa BückerMittwoch, 22.01.2020

Mit der Ehe für alle sind homosexuelle Paare heterosexuellen gleichgestellt – davon gehen viele Menschen aus, doch es stimmt nicht. Trotz Heirat werden lesbische Paare zum Beispiel dann diskriminiert, wenn sie Eltern werden. Bei heterosexuellen Paaren ist es so: Ist eine Frau mit einem Mann verheiratet und sie wird schwanger, gilt er sofort als rechtlicher Vater des Kindes. Sogar dann, wenn er biologisch nicht der Vater ist. Unverheiratete Heterosexuelle können vor der Geburt eine Vaterschaftserklärung abgeben, damit beide Personen sorgeberechtigt sind.

Doch bei gleichgeschlechtlichen Paaren ist die notwendige Gesetzesänderung bislang nicht erfolgt, dass das Co-Elternteil, das mit der Schwangeren verheiratet ist, automatisch das Sorgerecht erhält und ab Geburt des Kindes die gleichen Rechte und Pflichten hat.

Für die vielen lesbischen Paare, die miteinander ein Kind bekommen, bedeutet die fehlende Regelung einen langwierigen und oft demütigenden Prozess: Eine Co-Mutter wird nur dann rechtliche Mutter ihres Kindes, wenn sie den Weg der Stiefkindadoption wählt. Das diskriminiert sie gegenüber der Regelung für ein Frau-Mann-Paar.

Auch Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann, die in wenigen Wochen Mütter werden, sehen sich dieser Ungleichbehandlung ausgesetzt. Doch sie wollen sich wehren. Juliane Löffler von Buzzfeed porträtiert das Paar und ihren Fall, den sie, wenn nötig, bis vor das Bundesverfassungsgericht tragen wollen.

Die Reportage erklärt zudem, welche Probleme die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Elternpaare im Alltag bedeutet und warum eine politische Lösung bislang nicht in Sicht ist.

Warum ein lesbisches Paar klagen muss, damit beide Frauen Mutter des gemeinsamen Kindes sein können

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