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Schwangerschaftsabbruch: Warum 219a nur der Anfang ist

Meike Leopold
Kommunikationsexpertin

Kommunikationsexpertin mit Wurzeln im Journalismus. Unternehmensbloggerin der ersten Stunde. Buchautorin und Speakerin. Selbstständige Beraterin für (digitale) Unternehmenskommunikation. Bloggt auf www.start-talking.de.

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Meike LeopoldSonntag, 26.06.2022

Gerade hat der US Supreme Court mit seiner Entscheidung zum Thema Abtreibung das Rad der Geschichte um 50 Jahre zurückgedreht. In den USA wird damit das bisher geltende allgemein Recht auf Schwangerschaftsabbruch (das es bei uns gar nicht gibt!) der Entscheidung der Bundesstaaten überlassen. Etliche von ihnen werden es damit vermutlich so gut wie ersatzlos streichen. 

In Deutschland dagegen wurde in dieser Woche nach langen Kämpfen der Paragraph 219a abgeschafft. Dabei ging es "nur" darum, endlich das überkommene sogenannte "Werbeverbot" für Abbrüche zu kippen, um mehr Sicherheit für Ärzt:innen und seriöse Informationsmöglichkeiten für Frauen zu schaffen. Allein dieser Kampf hat Jahre gedauert. 

Und die Abtreibung selbst? Die ZEIT erinnert uns an den Status quo in Deutschland: 

Es gibt hierzulande kein Recht, eine Schwangerschaft zu beenden, und damit für jene, die schwanger werden können, auch kein Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Paragraf 218 im Strafgesetzbuch verbietet den Eingriff grundsätzlich. Der Abbruch bleibt lediglich unter strengen Vorgaben straffrei: innerhalb der ersten zwölf Wochen und nur nach einer Pflichtberatung, die mindestens drei Tage vor dem Eingriff stattfinden muss. 

Nicht nur die derzeitige Rechtslage steht Frauen und ihrer Selbstbestimmung im Weg. Auch die Versorgungslage hat sich in den vergangenen Jahren massiv verschlechtert. 

Die Anzahl der Praxen und Kliniken in Deutschland, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, hat sich seit 2003 fast halbiert. In manchen Regionen fahren Frauen bis zu 150 Kilometer zur nächsten Praxis oder gleich in die Niederlande, wo liberalere Regelungen gelten.

Die Ampel-Koalition hat immerhin angekündigt, prüfen zu wollen, "ob Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts geregelt werden können". Bewegt hat sich bisher nichts. Angesichts einiger Äußerungen aus dem konservativen Lager zur Abschaffung des 219a lässt sich erahnen, welche weiteren Kämpfe hier bevorstehen. 

Die ZEIT weist auf die Rückständigkeit der Regelungen in Deutschland hin, die sogar schon vom UN-Menschenrechtskommissariat gerügt worden sind. Konkrete Vorschläge hat die Autorin auch parat: 

Reproduktive Rechte sind Menschenrechte. Dazu zählt auch der günstige oder kostenfreie Zugang zu Verhütungsmitteln. Im Gegensatz zum Strafrecht wäre das ein effektives Mittel, damit weniger Menschen ungewollt schwanger werden und einen Abbruch überhaupt benötigen. 


Schwangerschaftsabbruch: Warum 219a nur der Anfang ist
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Kommentare 1
  1. Cornelia Gliem
    Cornelia Gliem · vor fast 2 Jahre · bearbeitet vor fast 2 Jahre

    ah ich lehne mich mal weit aus dem Fenster: ich bin gegen die komplette Abschaffung des 218 StgB.
    Aber nur dann wenn es tatsächlich 1 eine lückenlose Versorgung mit Ärzt/innen gibt und 2 kostenlose Verhütung und 3 Aufklärung die den Namen verdient.

    und nein dass kriminalisiert Frauen nicht automatisch, jedenfalls nicht in der Praxis. Ich vergleiche das mal mit Körperverletzung die ja auch grundsätzlich verboten ist und dennoch darf jeder Frisör arbeiten :-).

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