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Klima und Wandel

Dem Klagerecht auf die fossile Zukunft geht es an den Kragen

Nick Reimer
diplomierter Energie- und Umweltverfahrenstechniker, Wirtschaftsjournalist und Bücherschreiber
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Nick ReimerDienstag, 22.11.2022

Nach der Klimakonferenz (hier: was von den Ergebnissen zu halten ist) ist vor der nächsten wichtigen Konferenz in Sachen Klimazukunft: In der mongolischen Hauptstadt Ulan Bator sind heute die Mitglieder des Energiecharta-Vertrages (ECT) zusammenkommen, um über eine Reform des 1998 in Kraft getretenen Vertrages zu beraten. Im Kern gibt dieser internationale Investitionsschutzvertrag Energiekonzernen das Recht, vor Schiedsgerichten gegen Staaten, in denen sie investiert haben, zu klagen – wenn ihre Investitionen durch Klimaschutzmaßnahmen entwertet werden. Wenn die Staaten also zum Beispiel Maßnahmen für weniger Treibhausgase beschließen, als es in den Konzernplänen vorgesehen war.

Ursprünglich war der Vertrag vor allem dazu gedacht, Investitionen westlicher Energiekonzerne in ehemaligen Ostblockstaaten anzuregen und abzusichern. Mehr als 50 Staaten, vor allem aus Europa, sind dem Abkommen beigetreten, aber er ist nicht mehr zeitgemäß. Die Bündnisgrüne Fraktionschefin Katharina Dröge:

"Kein anderes internationales Handels- oder Investitionsabkommen der Welt hat mehr Investorenklagen ausgelöst als der Energiecharta-Vertrag. Dieser Vertrag ist ein Hindernis für die Energiewende und kostet den Staat Milliarden."

Bislang beriefen sich mehr als 200 Kläger auf den ECT-Vertrag, immer noch sind Dutzende Klagen anhängig. Bekanntester Fall in Deutschland ist der Kläger  Vattenfall: Schwedens Staatskonzern forderte nach dem deutschen Atomausstiegs 2011 Entschädigungen in Milliardenhöhe. Deutschland zahlte im Rahmen eines Vergleichs schließlich 1,4 Milliarden Euro.

Klagen kann derzeit, wer im Besitz eines Kraftwerks, eines Ölfelds, eines Gasprojekts ist – wenn die Staaten ihre Politik beispielsweise klimafreundlicher machen wollen. Claudia Kemfert, Professorin für Energiewirtschaft, urteilt

"Der Vertrag ist ein Hindernis für die Energiewende, denn oft wurden politische Entscheidungen gegen fossile Energien angefochten und hohe Entschädigungssummen durchgesetzt. Das ist teuer für den Staat."

Tatsächlich ist der ECT-Vertrag gehörig unter Druck: Nachdem zuletzt 15 Verhandlungsrunden ohne Ergebnis ausgegangen sind, liegt in Ulan Bator erstmals ein konkreter Reformvorschlag vor. Demnach sollen die Klagerechte von Investoren bei fossilen Brennstoffen etwas beschränkt werden, und zwar in der EU sowie in Großbritannien. Grundsätzlich sollen Investitionen in fossile Brennstoffe bis 2033 geschützt werden, bei Erdgasprojekten bis 2043. Zudem soll der Vertrag auf neue Energieträger und Technologien wie Wasserstoff, Biomasse und Kohlendioxidabscheidung ausgeweitet werden.

Dem Vernehmen nach wird an diesem Mittwoch entschieden. Bremser scheint ausgerechnet die Bundesrepublik Deutschland zu sein.

Dem Klagerecht auf die fossile Zukunft geht es an den Kragen

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